Was Sie wissen sollten, wenn Sie die Jägerprüfung machen wollen !
(Alle Angaben ohne Gewähr!)
Form, Ablauf und Inhalt der staatlichen Jägerprüfung sind in Baden-Württemberg in der „Verordnung
des Ministeriums Ländlicher Raum über die Jägerprüfung“ (JPrO) festgelegt und damit für Jagdscheinanwärter
und Veranstalter verbindlich vorgeschrieben. Sie wurde jüngst novelliert.
Vor der Jägerprüfung, deren Ablauf und Inhalt hier in kurzen Zügen geschildert werden sollen, müssen
Sie eine gründliche jagdliche Ausbildung nachweisen.
Gemäß § 5 JPrO muß:
- der Lehrgang sich an dem jeweils geltenden Ausbildungsrahmenplan orientieren und dabei
eine theoretische und eine praktische Ausbildung beinhalten,
- er mindestens 120 Stunden umfassen, wobei die Zeit für das Übungsschießen nicht berücksichtigt wird.
- Mindestens 1/3 dieser Mindestausbildungszeit soll auf eine praktische Ausbildung entfallen.
Hierbei sind Kenntnisse im Bau jagdlicher Einrichtungen einschließlich Fallen und deren
Handhabung, sowie der Durchführung von Gesellschaftsjagden - Der Ausbildungsleiter hat dem Bewerber die Gesamtausbildungsdauer, Ort und Zeit der praktischen Ausbildung schriftlich zu bestätigen.
Anmerkungen zu den Kursveranstaltungen
Der theoretische Unterricht findet in gediegener Atmosphäre auf dem Corpshaus Hubertiae Freiburg
in der Fürstenberstraße 23 statt. Reguläre Kursabende sind jeweils Dienstags und Donnerstags ab
19 hct. Als Kurs, der sich schwerpunktmäßig an junge, gut aufnahmefähige und lerngewohnte Menschen
richtet, werden die erforderlichen Lerninhalte in +/- straffer Form vermittelt und sollten zwischen
den Unterrichtseinheiten zeitnah zu Hause nachgearbeitet und vertieft werden. Wir legen großen Wert
auf eine möglichst kontinuierliche Anwesenheit bei den Kursveranstaltungen und führen daher auch
entsprechende Anwesenheitslisten. Letzteres nicht zuletzt auch, um gegenüber der Prüfungskommission
eine den rechtlichen Erfordernissen entsprechende Ausbildung nachweisen zu können. Insgesamt
bieten wir ca. 150 Stunden theoretischen Unterricht an, so daß jeder in der Lage sein sollte, das
vorgeschriebene Minimum von 80 Stunden zu erreichen. Das gilt in gleicher Weise für die 40 Pflichtstunden
im Bereich der Praxis (Gesellschaftsjagden, Bau von Reviereinrichtungen, Exkursionen etc.).
Wer die geforderten Stundenzahlen nicht erreicht, kann nicht zur Prüfung zugelassen werden!
In der Zeit vom Beginn des Kurses bis zu den Prüfungen muß das Thema Jagd für die Kandidaten
vorrangig sein. Nicht umsonst nennt man die Jägerprüfung in Deutschland auch das "grüne Abitur",
denn es wird durchaus einiges verlangt. Daher sollten Sie mit Ausnahme der Weihnachtspause (i.d.R.
von kurz vor dem Fest bis etwa Dreikönig) auch keine Urlaubsreisen planen. Der Jagdkurs läuft auch
während der Semesterferien weiter (unmittelbare Vorbereitungsphase auf die Prüfung). Angesichts
der Tatsache, daß die Sache mit der Jägerprüfung üblicherweise eine einmalige Angelegenheit im
Leben eines jeden Teilnehmers darstellt, sollte diese Forderung keinen allzu großen Verzicht bedeuten.
Bei der Planung und Durchführung der Kursveranstaltungen können wir aus verständlichen Gründen
hier keine Rücksichten auf Sonderwünsche nehmen. Da unsere Referenten ehrenamtlich für den
Jagdkurs tätig sind und daher z.T. nur am Wochenende hierfür verfügbar sind, müssen einige Fachbereiche
im Stil von Wochenend-Blockkursen vermittelt werden (z.B. Recht, Hunde, Land-/Waldbau und
Naturschutz). Dies geschieht insbesondere in den Monaten Januar bis März.
Eine Garantie für das Bestehen der Prüfung kann selbstverständlich nicht gegeben werden, jedoch
zeigen die bislang erzielten Ergebnisse unserer Kandidaten, daß bei uns ein ordentliches jagdliches
Grundwissen vermittelt wird, mit dem die Prüfung gut zu bewältigen ist.
Anmeldung zur Jägerprüfung
Die Prüfung kann in einem beliebigen Landkreis abgelegt werden. Üblicherweise ist dies hier der
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Der Termin der schriftlichen Prüfung, die ja landesweit simultan
durchgezogen wird, liegt derzeit noch nicht fest.
Damit nicht irgendwelche Fristen (Meldeschluß für die Prüfung Ende März 2010) versäumt werden,
übernimmt es die Kursleitung, die entsprechend ausgefüllten Anmeldeformulare der Bewerber gesammelt
dem Landesjagdverband zu überstellen.
Dazu sind erforderlich
- Der ausgefüllte Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung.
- Bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
- Ein Nachweis über die geforderte jagdliche Ausbildung. Dieser wird – eine entsprechende Teilnahme
an den Kursveranstaltungen vorausgesetzt - für die Kandidaten nach Abschluß des Kurses
dem Landesjagdverband von der Kursleitung nachgereicht.
- Ein Nachweis über eine ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung (wird von uns abgeschlossen,
Nachweis legen wir dem LJV vor).
- Ein Beleg über die Zahlung der Prüfungsgebühr an den Landesjagdverband.
Wann erhalten Sie die Zulassung zur Prüfung ?
Sie erhalten diese zusammen mit den festgelegten Prüfungsterminen,
- wenn die Unterlagen auf Inhalt und Vollständigkeit geprüft wurden
- wenn Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben
in Form einer Ladung durch das Landesjagdverband mind. 2 Wochen vor Prüfungsbeginn.
Die Prüfung wird derzeit viermal pro Jahr durchgeführt. Unser Kurs findet jedoch nur einmal jährlich
statt und zielt ab auf den Prüfungstermin Ende April.
Die Prüfung ist nicht öffentlich.
Programme mit den aktuellen Prüfungsfragen finden Sie unter www.filemaker4you.de
Gesamtkatalog Stand 10.07.2009 ohne Lösung [1.0 MB]
Gesamtkatalog Stand 10.07.2009 mit Lösung [1.0 MB]