Jagd und Natur

   

Wie ist die Jägerprüfung aufgebaut?

Seit Anfang 2005 gilt in BaWü eine völlig neue, in vielen Teilen vereinfachte Jägerprüfungsordnung(JPrO). Die Prüfung besteht aus drei zeitlich voneinander getrennten Prüfungsabschnitten in folgender

Reihenfolge:

Jagdliches Schießen 2. Schriftliche Prüfung 3. Mündlich-praktische Prüfung

zu 1. Das jagdliche Schießen:

Innerhalb unseres Jägervorbereitungskurses erhalten Sie die Schießausbildung bei der JägervereinigungFreiburg (JVF) - um den praktischen Prüfungsabschnitt Jagdliches Schießen bestehen zu können- auf dem Schießstand in Bremgarten, auf dem auch die Schießprüfung abgehalten wird. Sie können dort die Waffen der JVF sowohl zum Übungsschießen, als auch zur Prüfung benutzen. Die von Ihnen zu Übungszwecken benötigte passende Munition erwerben Sie bequem auf dem Schießstand. Die Ausbildung umfaßt neben den bei der Schießprüfung zu absolvierenden Disziplinen (s.u.) eine Schußabgabe auf mindestens 150 Wurftauben und je 10 Schuß mit Revolver und Pistole (Kurzwaffen). Bei der Prüfung selbst hat der Prüfling den Nachweis zu erbringen, daß er Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen) sicher handhaben kann und daß er unter Einhaltung der Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und der Schießstandsordnung (beide Bestandteile der Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e. V. - DJV-Schießvorschrift) in der Lage ist, den in den folgenden Absätzen festgesetzten Anforderungen im Büchsen- und Flintenschießen zu genügen.

a)      Büchsenschießen mit der Kugel:


Beim Büchsenschießen sind mit einem auf Schalenwild zugelassenen Kaliber und beliebiger Visierung und Optik abzugeben:

1. fünf Schüsse auf einen stehenden Rehbock (DJV-Wildscheibe Nr. 1, Bestandteil der DJVSchießvorschrift) aus 100 m Entfernung sitzend, auf einem Rundholz aufgelegt und 2. fünf Schüsse auf einen flüchtigen Überläufer (DJV-Wildscheibe Nr. 5 oder 6, Bestandteil der DJVSchießvorschrift) aus 50 m oder 60 m Entfernung freihändig im jagdlichen Anschlag. Dem Prüfling ist beim Schießen auf den stehenden Rehbock der Sitz des ersten Schusses und beim Schießen auf den flüchtigen Überläufer der Sitz jedes Schusses anzuzeigen. Die Anforderungen im Büchsenschießen sind erfüllt, wenn insgesamt fünf Treffer erzielt werden, wobei in den beiden Büchsen-Disziplinen jeweils mindestens zwei Treffer erzielt werden müssen. Als Treffer gelten beim Büchsenschießen auf den Rehbock der getroffene achte bis zehnte Ring (ein berührter Ring gilt als getroffen) und beim Büchsenschießen auf den flüchtigen Überläufer alle Schüsse im Trefferfeld.

b)      Flintenschießen mit Schrot:

Beim Flintenschießen sind mit einer Schrotstärke bis zu 3,0 mm zehn in gleicher Richtung laufende Kipp- oder Rollhasen aus 35 m Entfernung aus dem sog. Jagdlichen Anschlag heraus zu beschießen. Die Anforderungen im Flintenschießen sind erfüllt, wenn fünf Treffer erzielt werden. Als Treffer gilt, wenn infolge des Schusses beim einteiligen Kipphasen der Kipphase, beim mehrteiligen mindestens ein Teil desselben kippt und beim Rollhasen mindestens ein deutlich sichtbares Stück abspringt. Falls Sie bei der Schießprüfung zu sehr gezittert haben: Erfüllt der Prüfling die Anforderungen weder im Büchsenschießen noch im Flintenschießen oder besteht er die Prüfung “Handhabung von Jagdwaffen“ nicht, so kann er den Prüfungsabschnitt “JagdlichesSchießen“ bis zum Beginn des Prüfungsabschnitts “Schriftlicher Teil“ einmal im Ganzen zu einem vom Prüfungsvorsitzenden zu bestimmenden Zeitpunkt wiederholen. Eine Wiederholungsprüfung ist auf den Prüfungsteil zu beschränken, dessen Anforderungen der Prüfling nicht erfüllt hat. Sie wird in der Regel am gleichen Tage abgehalten. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Sie kann zu einem späteren Prüfungstermin des Jahres für die nichtbestandenen Teilbereiche wiederholt werden. Dafür sind dann allerdings noch einmal 180 € Gebühr fällig.

Zu 2. Schriftliche und 3. Mündlich-praktische Prüfung

Wie läuft die schriftliche Prüfung ab?

Die Prüflinge haben bei der schriftlichen Prüfung Fragen aus den 4 Prüfungsfächern auf besonderen Prüfungsblattern zu beantworten (ca. 30 Fragen pro Fach). Diese Prüfung wird im Multiple-Choice Verfahren durchgeführt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung, kann der Prüfungsfragenkatalog heruntergeladen werden (http://www.wald-online-bw.de/2wald/f1jaegerpruefung.htm). Er dient zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung. Es handelt sich hierbei um keinen abschließenden Fragenkatalog. Änderungen und Ergänzungen sind jederzeit möglich. Es besteht kein Anspruch darauf, daß die tatsächliche Prüfung ausschließlich aus diesen Fragen besteht! Je Frage sind mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen eine oder aber auch mehrere richtig sind. Die Frage gilt erst dann als
korrekt beantwortet, wenn alle richtigen Antwortmöglichkeiten angekreuzt wurden. Wird nur ein Teil der richtigen Antwortmöglichkeiten zu einer Frage richtig angekreuzt, gilt die ganze Frage als nicht bzw. falsch beantwortet.
Alle Prüflinge in Baden-Württemberg erhalten zur gleichen Zeit dieselben Fragen. Für jedes Prüfungsfach dürfen Sie sich bei der schriftlichen Prüfung eine halbe Stunde Zeit nehmen (i.g. 2 Stunden).

 Wie läuft die praktisch-mündliche Prüfung ab?

Zu dieser Prüfung werden die Prüflinge in kleinere Gruppen von bis zu 3 Prüflingen eingeteilt. Die Fächer 1 und 3 werden ebenso wie die Fächer 2 und 4 jeweils zusammen von den beiden zuständigen Fachprüfern - teilweise auch im Gelände - geprüft und bewertet. Die Fragen in den einzelnen Prüfungsfächern sind vom jeweiligen Fachprüfer zu stellen, der Zweitprüfer oder der Vorsitzende können sich beteiligen. Die Prüfung soll je Prüfling und Prüfungsfach in der Regel 15 Minuten dauern. Ablauf und Inhalt des Prüfungsabschnitts “Mündlich-praktischer Teil“ sind zu dokumentieren.

Welche Noten müssen Sie zum Bestehen der Prüfung erreichen?

In jedem der 4 Fächer muß der Prüfling - nach der Auswertung der von Ihnen in den Prüfungsteilen 2 und 3 erzielten Ergebnisse - insgesamt mindestens die Note 4,00 erreicht haben, sonst gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden (und kann ggf. im Herbst wiederholt werden). Die gilt auch, wenn die Leistung des Prüflings in einem Prüfungsfach der schriftlichen oder der mündlich-praktischen Prüfung mit der Note 6,00 oder in mehr als einem Prüfungsfach mit der Note 5,00 bewertet wurde.

Wann erfahren die Prüflinge, ob sie die Prüfung bestanden haben?

Alle Prüflinge erfahren unmittelbar nach der Auswertung der Prüfungsergebnisse direkt nach Abschluß der mündlich-praktischen Prüfung, ob sie die Jägerprüfung bestanden haben.

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Wann bekommen Sie das Prüfungszeugnis, wann den Jagdschein?

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie einige Tage später vom Prüfungsvorsitzenden ein Prüfungszeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis wird Ihnen in einer kleinen Feier zusammen mit dem Jägerbrief überreicht und berechtigt Sie zum Lösen des Jagdscheines. Dazu legen Sie das Zeugnis zusammen mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Jagdhaftpflicht-Versicherung und dem Nachweis über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) beim Kreisjagdamt vor. Eine Jagdhaftpflicht- und Unfallversicherung sollte bereits zu Beginn des Vorbereitungskurses abgeschlossen werden. Sie ist dann für die Zeit der Ausbildung und Prüfung im geeigneten Fall kostenlos und muß erst vor dem Lösen des Jagdscheines bezahlt werden. Preisgünstige Versicherungen können Sie bei uns erfragen. Das polizeiliche Führungszeugnis (Belegart „o“) müssen Sie rechtzeitig (etwa 4 Wochen vor Abschluß der Jägerprüfung) bei Ihrer Meldebehörde (Rathaus, Einwohnermeldeamt) zur Vorlage beim Kreisjagdamt beantragen, damit dieses Ihnen dann den ersehnten Jagdschein verzögerungsfrei ausstellen kann. Einzelne Kreisjagdämter (z.B. Freiburg-Stadt) bieten an, das Führungszeugnis kostenneutral selbst zu besorgen, wenn der Antragsteller in Freiburg gemeldet ist.

Bei Rücktritt von der Prüfung oder bei Verhinderung an der Prüfung:

Setzen Sie sich bitte umgehend mit Frau C. Jehle (Tel. 0711-26843618) vom Landesjagdverband in Verbindung.